Welche neuen Regeln gelten nach dem EEG 2021 für PV-Anlagen über 300 kW? Wann muss, wann kann eine Förderung mit Zuschlag sinnvoll sein? Welche Konzepte sind ohne Zuschlag tragfähig? Welche Fördervoraussetzungen gelten? Was ist nötig, um am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen? Wie läuft das Verfahren ab, wie die Förderung? Wie kann ich als Projektierer mit dem Ausschreibungsverfahren optimal umgehen und die Projektrechte verkaufbar halten? Wie kann ich als Bauherr oder Architekt das Ausschreibungsverfahren mit dem Bauablauf koordinieren? Welche Konzepte passen für gewerbliche Eigenversorger? Ist Mieterstrom mit ü300 kW noch möglich?
In dem halbtägigen Webinar gehen wir mit Ihnen die neuen Regeln durch und stellen praktikable Konzepte vor. EEG-Grundlagen werden vorausgesetzt.
Inhalte:
• Direktvermarktung nach EEG 2021 mit und ohne Ausschreibungsverfahren
• Das Ausschreibungsverfahren für Dachanlagen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf
• Ausschreibung und Bauablauf: wie mit den Unsicherheiten umgehen?
• Gestaltungen zur Sicherung des Werts und der Veräußerbarkeit eines Ausschreibungsprojekts
• Die Förderung ohne Ausschreibungsverfahren: Konditionen, Vor- und Nachteile
• Gestaltungsmöglichkeiten zur Verwertung des Stroms vor Ort
Veranstalter:
Solare Dienstleistungen GbR
Referent:
Peter Nümann, NÜMANN + SIEBERT Rechtsanwälte
Zielgruppe:
Projektentwickler, Planer, Investoren und Bauherren/Architekten
Methodik:
Vortrag / Präsentation
Equipment: Internetfähiger PC und Headset oder Telefon
Buchung und Abrechnung über:
Solare Dienstleistungen GbR
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