Mit dem EEG 2023 wurden unterschiedliche hohe Vergütungssätze für Volleinspeise- und Überschuss-PV-Anlagen auf Gebäuden eingeführt. Mit dem "Solarpaket 1" (Mai 2024) wurden sämtliche Einspeisefördersätze über 40 kWp um 1,5 Ct erhöht. Gerade bei größeren geeigneten Dächern mit eher geringem Jahresstrombedarf in Gewerbe, Landwirtschaft und Kommune, aber auch vereinzelt bei großen EFH-Dächern stellt sich die Frage, ob eine Überschussanlage mit geringem Eigenverbrauch oder eine hoch vergütete Volleinspeisung mittel- und langfristig wirtschaftlicher wäre. Und zudem gibt es noch die Möglichkeit des „Anlagensplitting“, also der großteiligen Dachbelegung mit einer hoch vergüteten Volleinspeiseanlage und parallel einer gering vergüteten eher kleineren PV-Anlage mit hoher Eigenverbrauchsquote und geringer schlecht vergüteter Netzeinspeisequote.
Mit der kommenden EEG-Novelle 2025 droht insbesondere den Volleinspeiseanlagen jedoch Ungemach durch NVP-Abregelungen bei EEG-Vergütung bzw. Nicht-/Nachvergütungen bei Direktvermarktung.
Unser erfahrener PV-Referent Dipl.-Kfm. Michael Vogtmann von der DGS Franken gibt Projektentwicklern, Solarteuren, Energieberatern und Anlagenbetreibern wertvolle Tipps, bei welchen Rahmenbedingungen (Strombezugspreise,-entwicklung, schnelle Abschätzung Eigenverbrauchsprognosen, kommende Abregelungsverluste) und welchen typischen Gebäudearten/Kundengruppen eine Volleinspeiseanlage, eine Überschussanlage oder gar das Anlagensplitting wirtschaftlicher wäre. Mögliche drastische Auswirkungen durch die kommende EEG-Novelle 2025 werden begleitend berücksichtigt!
Inhalte:
• EEG 2023 und Solarpaket 1: Gesetzliche Fördersätze für Gebäudeanlagen seit Mai 2024: AW Solar (Anzulegender Wert Solar) und EEG-Vergütung
- hohe Volleinspeisefördersätze
- niedrige Überschusseinspeisefördersätze
- Anhebung der Einspeisefördersätze für Anlagenteil über 40 kWp um 1,5 Ct/kWh
• Besonderheit der jeweiligen Vergütungshöhen beim „Anlagensplitting“ sowie resultierender Mess- und Zählkonzepte
• Chancen, Strafzahlungen und deren Vermeidung bei der Umstellung von Volleinspeiseförderung auf Überschusseinspeisung und ggf. späterer Rückumstellung
• Chancen und Grenzen des Speichereinsatzes zur Vermeidung von Abregelungsverlusten, mögliche Zusatzerlöse durch "Multi-Use"-Tradingeinsatz.
• 1,5 MW mit Anlagensplitting ohne Ausschreibungspflicht innerhalb 12 Monaten – wie geht das und wäre die Ausschreibungsteilnahme nicht wirtschaftlicher?
Vergleichende Wirtschaftlichkeits-Szenarien Volleinspeisung, Überschusseinspeisung und Anlagensplitting anhand typischer Praxisbeispiele auf Basis der gesetzlichen Einspeiseförderung (derzeit „worst case – Betrachtung“)
- im EFH-Bereich 20 kWp gesamt
- in Gewerbe, Landwirtschaft, Kommune bis 100 kWp
- im Gewerbe bei großen Lagerhallen, Speditionshallen u.ä. > 100 kWp bis 1 MWp/750 kWp
- im Gewerbe mit 1,5-10 MWp mit und ohne Ausschreibungsteilnahme
Veranstalter:
Solare Dienstleistungen GbR
Referent:
Dipl.-Kfm. Michael Vogtmann, DGS Franken
Zielgruppe:
Vertriebsmitarbeiter*innen von Solarunternehmen, Anlagenbetreibende, Projektentwickler*innen, Investor*innen
Methodik:
Vortrag / Präsentation mit Fragerunde (per Chat-Funktion)
Equipment:
Internetfähiger PC und Headset oder Telefon
(Das Webinar wird nicht aufgezeichnet)
Buchung und Abrechnung über:
Solare Dienstleistungen GbR